Die Hauptfeuer- und Rettungswache der Feuerwehr Dorsten ist 24h, 365 Tage im Jahr besetzt. Bitte beachten Sie, dass der Notruf 112 über die Kreisleitstelle in Recklinghausen für den gesamten Kreis durchgeführt wird.
Wenden Sie sich in akuten Notfällen bitte immer direkt an die 112 und nicht an die Amtsnummern (02362 66 – xxxx) der Feuerwehr Dorsten.
Notfallnummern

112 – Feuerwehr und Rettungsdienst
Bei Bränden, Unglücksfällen oder bei lebensbedrohlichen Unfällen und bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich an die Feuerwehr bzw. den Rettungsdienst. Beide erreichen Sie unter derselben Nummer 112. Die 112 gilt europaweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder aus dem Mobilfunknetz.
In weniger schwerwiegenden Fällen hilft Ihnen der Ärztliche Notdienst unter der Rufnummer 116117. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos.

110 – Polizei
Die Polizei erreichen Sie über den bekannten Notruf 110. Die 110 gilt für Ihren Festnetzanschluss genauso wie für Ihr Mobiltelefon. Wählen Sie diese Nummer aber bitte nur in Notfällen.
In allen anderen Fällen erreichen Sie die Polizei in Dorsten über 02362 6012531

Ärztlicher Bereitschafts-dienst
Ärztlicher Bereitschaftsdienst außerhalb der üblichen Sprechzeiten 116 117
Der ärztliche Bereitschaftsdienst richtet sich an Patientinnen und Patienten, die außerhalb der üblichen Praxiszeiten dringend medizinische Unterstützung benötigen.
Er ist zuständig für Beschwerden, die zwar zeitnah ärztlich abgeklärt werden müssen, jedoch keine akute Lebensgefahr darstellen und nicht bis zur nächsten regulären Sprechstunde warten können.
Bei schweren Unfällen oder lebensbedrohlichen Notfällen immer den Notruf 112 wählen!

Weitere Notfall-NummernÄrztlicher Bereitschaftsdienst außerhalb der üblichen Sprechzeiten 116 117 Krankentransport 19222 Giftnotruf 0228 19240 Telefonseelsorge evangelisch 0800 1110111 Kinder- und Jugendtelefon 0800 1110333 Meldungen Kindeswohlgefährdung Allgemeiner Sozialer Dienst 02362 66-4666 Notdienst in dringenden Notsituationen außerhalb der Geschäftszeiten, wie bei akuter Kindeswohlgefährdung, erreichen Sie die Rufbereitschaft über die Polizei Dorsten, Südwall 13, 46282 Dorsten, 02362 6012531. Elterntelefon 0800 1110550 Störungen im Strom- oder Gasnetz Störungen im RWW-Wasserrohrnetz 0208 44339 oder https://www.rww.de/privatkunden/kontakt/ Verstopfungen von Gullys und Straßeneinläufen: Bei akuten Notfällen wie z. B. starken Überschwemmungen |
Notfallinformationen
Weitere Notfallinformationen finden sie auf der Webseite der Stadt Dorsten.
https://www.dorsten.de/rathaus-stadt/buergerservice/notfallinfos
Brandschutzbedarfsplan
Der Brandschutzbedarfsplan legt fest, welche Ausstattung, Standorte und Personalstärken die Feuerwehr benötigt, um die Bürgerinnen und Bürger sicher zu schützen. Grundlage sind eine Risikoanalyse (z.B. Siedlungsstruktur, besondere Objekte, Einsatzhäufigkeit) sowie die gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG).
Für die Stadt Dorsten wird der Brandschutzbedarfsplan vom Stadtamt 37 – Feuerwehr, unter Beteiligung des Verwaltungsvorstandes erstellt und vom Rat der Stadt Dorsten beschlossen. Er ist mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben oder früher, wenn sich Risiken, Stadtentwicklung, Infrastruktur oder die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte wesentlich verändern.
PDF-Datei „Brandschutzbedarfsplan Stadt Dorsten 2026-2031“ herunterladen
Rettungsdienst-Gebührensatzung
Die Rettungsdienst-Gebührensatzung der Stadt Dorsten regelt, in welchen Fällen für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes Gebühren erhoben werden, wer diese zu tragen hat und wie sich die Beträge berechnen. Sie sorgt damit für transparente und einheitliche Vorgaben zur Abrechnung von Rettungsdiensteinsätzen.
PDF-Datei „Gebührensatzung für die Inanspruchnahme
des Rettungsdienstes der Stadt Dorsten“ herunterladen